10.12.2017, 20:43 Uhr

Flughafenunterlagen mit groben Mängeln

Planfeststellungsverfahren weist laut BUND erhebliche Mängel auf...Einwendungen bis zum 19.12. möglich

Anti-Flughafendemo im März 2012
© Bündnis Heideterrasse
Zurzeit läuft die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ausbau des Flughafens Köln-Bonn. Der BUND hat die Planunterlagen gesichtet und bereitet seine Stellungnahme im Verfahren vor. Er weist jedoch schon jetzt auf erhebliche methodische Mängel innerhalb des Planfeststellungsverfahrens hin.

Wie der BUND so sind auch alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit Einwendungen an dem Genehmigungsverfahren selbst zu beteiligen und ihre Bedenken bis zum 19.12.2017 (Posteingang) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 (Luftverkehr), Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf gegen den Ausbau des Flughafens vorzutragen. Zugleich ist die Teilnahme an der Unterschriftenaktion der Fluglärmgemeinschaft Flughafen Köln-Bonn e.V. sinnvoll.

Der Flughafen stellt für die gesamte Region eine enorme Belastung insbesondere durch Lärm, Schadstoffemissionen und Frachtverkehr dar. Ein weiterer Ausbau ist inakzeptabel und mit den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland und der gebotenen Verkehrswende grundsätzlich nicht vereinbar. Eine Anpassung des Flughafens an die Schutzbedürfnisse der Menschen und der Natur ist daher dringend geboten, der geplante Ausbau verfolgt jedoch genau entgegengesetzte Ziele.

Der BUND hebt insbesondere die folgenden Kritikpunkte an den insgesamt sehr unkonkreten und widersprüchlichen Planfeststellungsunterlagen hervor:

- Die Prüfung der Verträglichkeit mit dem Natura-2000-Schutzgebiet "Wahner Heide" ist mangelhaft. Insbesondere fehlt die sachgerechte Auseinandersetzung mit den charakteristischen Arten des Naturschutzgebietes und mit den nationalen Schutzzwecken.

- Der aktuell laufende Ausbau der Landebahnen und etliche bisher nicht genehmigten Bauten fehlen als wesentliche Bestandteile der Flughafenerweiterung im Planfeststellungsverfahren.

- Die Naturschutzvorgaben des Regionalplanes auf dem Betriebsgelände des Flughafens bleiben unberücksichtigt.

- Der Status des faktischen Vogelschutzgebietes des Flughafengeländes wird übersehen.

- Die notwendige Trennung baurechtlicher und luftfahrtrechtlicher Aspekte gelingt im Antrag nicht und führt zu einem völlig unbestimmten Antragsinhalt.